AGB
Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Gutshauses. Das Gutshaus Wendorf der Gefährdetenhilfe Waren gGmbH wird im Folgenden kurz "Gutshaus" oder "Leistungserbringung" genannt. Der Besteller, Veranstalter oder Gast wird nachfolgend kurz "Kunde" genannt.
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot des Gutshauses durch den Kunde schriftlich bestätigt wird. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Gutshauses.
2. Preise - Zahlungsbedingungen
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Das Gutshaus kann bei der Reservierung von dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 20% des Grundpreises verlangen. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Gutshaus berechtigt, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind zum Ende der Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungsarten sind bar oder per Kreditkarte vor dem Ende der Leistungserbringung oder per Überweisung vor Beginn der Leistungserbringung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3. Stornierungen
Der Kunde kann vor dem vereinbarten Leistungsbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Nimmt der Kunde die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch, so kann das Gutshaus eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt 10 % des vertraglich vereinbarten Preises, sofern der Rücktritt bis zur 13. Woche vor Leistungsbeginn erfolgt. Sie erhöht sich 12 Wochen vor Leistungsbeginn auf 70 % (in der Nebensaison bzw. 50%), 8 Wochen vor Leistungsbeginn auf 80 % (bzw. in der Nebensaison 60%) und 4 Wochen vor Leistungsbeginn auf 90 % (bzw. in der Nebensaison 80%) des vereinbarten Preises. Falls das Gutshaus in der Lage ist, einen höheren Schaden nachzuweisen, ist es berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Gutshaus in Folge der Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (Nebensaison: Oktober bis Juni)
4. Zurückgelassene Sachen
Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Gutshaus bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
5. Überlassung der Haus- und Zimmerschlüssel
Bei Bezug des Appartements erhält der Kunde einen Schlüssel sowohl für die Haus- als auch für die Appartement-Türe. Das Verlustrisiko geht dabei auf den Kunden über. Bei Verlust haftet der Kunde für den entstandenen Schaden. Da es sich um Systemschlösser handelt, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflicht mit Einschluss des so genannten Schlüsselrisikos.
6. Mieten von Fahrrädern
Bei Miete eines Fahrrads geht das Verlustrisiko bei Übergabe des Rades für die Mietdauer auf den Kunde über. Bei Verlust/Diebstahl haftet der Kunde für den entstandenen Schaden. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflicht. Die Miete endet mit der Übergabe des Fahrrads zur vereinbarten Zeit an das Personal des Hauses.
7. Haftung für Fahrzeuge
Es besteht keine Überwachungspflicht des Gutshauses bezüglich der zum Haus gehörenden Parkflächen. Das Gutshaus haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel am Platz beruhen. Der Schaden kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 3 Monaten nach Vertragsbeendigung geltend gemacht werden.
8. Haftung
Das Gutshaus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 - 704 BGB. Unsere Haftung ist für Schäden, die durch unsere Mitarbeiter fahrlässig verursacht wurden, der Höhe nach gem. § 702 Abs. 1 BGB beschränkt. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
9. Rücktritt wegen höherer Gewalt
Wird die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann das Gutshaus vom Vertrag zurücktreten.
10. Einzelheiten der Leistungserbringung
Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Die Anreise erfolgt bis 20.00 Uhr. Andere Zeitabsprachen sind möglich, bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Gutshaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Geschäftssitz des Gutshauses.

